AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlage und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Grundsätzliches in der Zusammenarbeit mit uns und gelten sowohl für das erste Geschäft bzw. den ersten Kontakt als auch für alle weiteren – auch wenn sie nicht erneut zur Kenntnis gebracht werden. Ein Vertrag kommt zwischen Vollkaufleuten auch mündlich durch Beauftragung zum Tätigwerden zustande. Einer eventuellen Gegenbestätigung unter Bezugnahme auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Angebote und Gewährleistung

Die Informationen in unseren Angeboten sind uns von Dritten übermittelt worden. Für deren Aktualität und Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenvermietung und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Eine eventuelle Haftungspflicht ist auf max. € 5.000.000 begrenzt.

3. Vertraulichkeit und Weiterreichung

Alle Informationen sind, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, ausschließlich für unseren Vertragspartner bestimmt. Sollte durch die unbefugte Weitergabe von Informationen ein Vertrag zwischen Parteien zustande kommen, die nicht in einem Vertragsverhältnis mit uns standen, ist gleichwohl eine Provision verdient. Der die Informationen weitergebende Vertragspartner haftet uns gegenüber für die Zahlung der Provision.

4. Provisionsanspruch und Fälligkeit

Die Provision ist durch Nachweis einer Vertragsgelegenheit oder durch Vermittlung eines Vertrags nach rechtswirksamer Gültigkeit verdient. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Sie ist 14 Tage nach Rechnungsstellung zzgl. MwSt. zur Zahlung fällig. Ein Nachweis gilt als anerkannt, sofern nicht unverzüglich schriftlich Vorkenntnis geltend gemacht wird. Die Provision ist auch dann verdient, wenn ein anderer als der angebotene oder ein wirtschaftlich abweichender Vertrag auf Basis der angebotenen Vertragsgelegenheit zustande kommt, sofern das Ziel der Beauftragung erfüllt ist.

5. Provisionssätze

Kaufverträge und Übertragung von Gesellschaftsrechten
Bei An- und Verkauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Projekten und Gebäuden sowie bei Übertragung von Gesellschaftsrechten errechnet sich die Provision vom Gesamtkaufpreis inkl. aller Nebenleistungen wie folgt:
- für den Verkäufer: 3,57% inkl. 19% Mehrwertsteuer
- für den Käufer: 3,57% inkl. 19% Mehrwertsteuer

Wohnungsmietverträge
Für den Nachweis oder die Vermittlung von Mietverträgen für Wohnräume:
- 2,38 Monatsmieten inkl. 19% Mehrwertsteuer

Gewerbemiet- und Pachtverträge
Für den Nachweis oder die Vermittlung von Miet- oder Pachtverträgen für Gewerberäume:
- mit Laufzeit bis zu 3 Jahren: 2,38 Bruttomonatsmieten inkl. 19% Mehrwertsteuer
- mit Laufzeit bis zu 5 Jahren: 3,57 Bruttomonatsmieten inkl. 19% Mehrwertsteuer
- mit Laufzeit bis zu 10 Jahren: 4,75 Bruttomonatsmieten inkl. 19% Mehrwertsteuer
- mit Laufzeit über 10 Jahren: 5,95 Bruttomonatsmieten inkl. 19% Mehrwertsteuer


Die Bruttomonatsmiete versteht sich als Nettomonatsmiete sämtlicher Flächen inkl. Stellplätze zzgl. der Nebenkostenvorauszahlung bzw. Nebenkostenpauschale. Mietfreie Zeiten bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Sollte im Hauptmietvertrag eine Staffelmiete vereinbart sein, errechnet sich die Provision auf Basis einer durchschnittlichen Bruttomonatsmiete über die Gesamtlaufzeit des Vertrags.

Erbbaurechtsverträge
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten 5% des Vertragswertes, welcher sich aus der Kapitalisierung des Erbbauzinses bestimmt zzgl. einer Provision gemäß der Staffel für Kaufverträge für den Wert der Aufbauten.

6. Tätigwerden für Dritte

Wir sind berechtigt für die Vertragsgegenseite – auch entgeltlich – tätig zu werden.

7. Außergerichtliche Streitbeilegung

Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

8. Sonstiges

Gerichtsstand ist Offenbach am Main. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle dieser Bestimmung tritt die gesetzliche Bestimmung. Fehlt es an einer solchen, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Ersatzbestimmung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit dieser Bestimmungen.